Der Denkmalbereich „Langendreer Alter Bahnhof“ umfasst ca. 30 ha und ist durch eine dichte und nutzungsgemischte Bebauung geprägt. Das Quartier kann auf eine 150jährige Geschichte zurückblicken; die städtebaulichen und räumlichen Qualitäten sind ebenso wie die historische Bausubstanz erhalten und ablesbar. Die Denkmalbereichssatzung hat den Schutz dieses zusammenhängenden Erscheinungsbildes des Quartiers zum Ziel. Zukünftige bauliche Maßnahmen können nun mit Hilfe der Satzung, im Einklang mit dem charakteristischen Erscheinungsbild des gesamten Stadtquartiers durchgeführt werden.
Die schützenswerten Elemente spannen auch den Rahmen für das Gestaltungshandbuch auf: Es enthält neben der Darstellung der Qualitäten im Grundriss, der Bausubstanz und der stadträumlichen Prägungen auch konkrete Vorschläge wie dieser Zusammenhang, der für das typische Erscheinungsbild maßgeblich ist, auch in Zukunft erhalten und weiter qualifiziert werden kann.
Leistungen:
Stadträumliche und siedlungshistorische Recherchen und Analysen / Vorbereitung und Durchführung von Bürger- und Eigentümerveranstaltungen sowie Werkstätten / Bestandsdokumentation / Abgrenzung des Denkmalbereichs / Formulierung des Satzungsentwurfs / Empfehlungen zur denkmalgerechten Weiterentwicklung der baulichen Bestände und Freiflächen / Erarbeitung eines Gestaltungshandbuchs / Layout und Druckvorlage des Handbuchs
Bearbeitung: sds_utku
Kathrin Nentwich, Katja Schlisio, Stephan Gudewer, Yasemin Utku
Zeitraum: 2014
Auftraggeber: Stadt Bochum
Weitere Informationen: Planungsstand Denkmalbereich