Die zwischen 1921 und 1924 durch den Architekten Josef Rings errichtete Eyhofsiedlung soll zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes durch eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB geschützt werden. Die ca. 11,5 ha umfassende Anlage aus ursprünglich insgesamt 183 Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern mit Gärten zeichnet sich bis heute durch ihre prägnante städtebauliche Struktur mit symmetrischer Anlage um einen zentralen Freiraum aus. Trotz nachträglicher baulicher Veränderungen sind auch wesentliche bauzeitliche architektonische Merkmale bis heute ablesbar.
In einem ersten Schritt werden die Siedlungsgeschichte und die städtebaulichen und architektonischen Merkmale des Bestandes analysiert, um darauf aufbauend Ziele für den Erhalt und Leitlinien bzw. Kriterien für die weitere Entwicklung der Siedlung formulieren zu können. Abschließend wird eine schriftliche Begründung der Schutzwürdigkeit und ein Vorschlag zur Abgrenzung des Geltungsbereichs als Grundlage für die Erstellung der Erhaltungssatzung an die Stadt Essen übermittelt.
Leistungen: Bestandsaufnahme / Recherche zur Historie / städtebauliche, stadthistorische und architektonische Analysen / Öffentliche Beteiligungsveranstaltung mit Spaziergängen / Formulierung von Erhaltungszielen und prägenden Merkmalen für die Erhaltungssatzung / Ergebnisaufbereitung als Berichtsform und Präsentation in städtischen Gremien
Bearbeitung: Yasemin Utku, Thorsten Schauz-Ellsiepen, Pauline Wieland, Ilka Leißnig
Zeitraum: 2022 (laufend)
Auftraggeber: Stadt Essen